{"id":20,"date":"2018-08-20T18:27:43","date_gmt":"2018-08-20T16:27:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.th39-trendhotel.de\/?page_id=20"},"modified":"2025-01-21T10:24:00","modified_gmt":"2025-01-21T09:24:00","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.th39-trendhotel.de\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p>I. Geltungsbereich<\/p>\n<p>(1) Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die mietweise \u00dcberlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang f\u00fcr den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Betriebsgesellschaft, mit der der Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen wird (nachfolgend: \u201cdas Hotel\u201c). Der Begriff \u201eHotelaufnahmevertrag\u201c umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.<\/p>\n<p>(2) Die Unter- oder Weitervermietung der \u00fcberlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bed\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei \u00a7 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.<\/p>\n<p>(3) Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt.<\/p>\n<p>II. Vertragsabschluss und \u2013 Partner<\/p>\n<p>(1) Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Willenserkl\u00e4rung des Hotels bedarf der Textform.<\/p>\n<p>(2) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.<\/p>\n<p>(3) Alle Anspr\u00fcche gegen das Hotel verj\u00e4hren grunds\u00e4tzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzanspr\u00fcchen und bei sonstigen Anspr\u00fcchen, sofern letztere auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen<\/p>\n<p>III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung<\/p>\n<p>(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.<\/p>\n<p>(2) Der Kunde ist verpflichtet, die f\u00fcr die Zimmer\u00fcberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels in der Landesw\u00e4hrung des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch f\u00fcr vom Kunden direkt oder \u00fcber das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Mehrkosten, die dem Hotel dadurch entstehen, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in einer anderen als der Landesw\u00e4hrung des Hotels erf\u00fcllt, werden dem Kunden von dem Hotel weiterberechnet und sind von diesem zu tragen.<\/p>\n<p>(3) Die f\u00fcr die Zimmer\u00fcberlassung vereinbarten Preise werden sp\u00e4testens zum Zeitpunkt des Check-in f\u00e4llig, die Verg\u00fctung f\u00fcr weitere in Anspruch genommene Leistungen wird sp\u00e4testens mit Ende des Aufenthalts im Hotel f\u00e4llig. Gegebenenfalls geleistete Vorauszahlungen gem. Abs. 6 bis 8 werden auf den Gesamtbetrag der Verg\u00fctung angerechnet.<\/p>\n<p>(4) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschlie\u00dflich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei \u00c4nderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinf\u00fchrung, \u00c4nderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Vertr\u00e4gen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserf\u00fcllung vier Monate \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p>(5) Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gew\u00fcnschten nachtr\u00e4glichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abh\u00e4ngig machen, dass sich der Preis f\u00fcr die Zimmer und\/oder f\u00fcr die sonstigen Leistungen des Hotels erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>(6) Rechnungen des Hotels ohne F\u00e4lligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverz\u00fcgliche Zahlung f\u00e4lliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. F\u00fcr jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngeb\u00fchr von 4,50 EUR erheben, soweit nicht der Kunde den Nachweis erbringt, dass dem Hotel tats\u00e4chlich kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und die entsprechende Geltendmachung von Schadensersatzanspr\u00fcchen unter Anrechnung der verwirkten pauschalen Mahngeb\u00fchr vorbehalten.<\/p>\n<p>(7) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine k\u00f6nnen im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen f\u00fcr Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unber\u00fchrt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.<\/p>\n<p>(8) In begr\u00fcndeten F\u00e4llen, zum Beispiel Zahlungsr\u00fcckstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III. Abs. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Verg\u00fctung zu verlangen.<\/p>\n<p>(9) Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn des Aufenthalts und w\u00e4hrend des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung f\u00fcr bestehende und k\u00fcnftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.<\/p>\n<p>(10) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung gegen\u00fcber einer Forderung des Hotels aufrechnen.<\/p>\n<p>IV. R\u00fccktritt des Gastes<\/p>\n<p>(1) Ein R\u00fccktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur m\u00f6glich, wenn ein R\u00fccktrittsrecht im Vertrag ausdr\u00fccklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches R\u00fccktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdr\u00fccklich in Textform zustimmt. Die Vereinbarung eines R\u00fccktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform zu erfolgen.<\/p>\n<p>(2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum R\u00fccktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin durch Erkl\u00e4rung in Textform vom Vertrag zur\u00fccktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzanspr\u00fcche des Hotels auszul\u00f6sen. Das R\u00fccktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum R\u00fccktritt gegen\u00fcber dem Hotel aus\u00fcbt. Ma\u00dfgeblich ist der Zugang der Erkl\u00e4rung beim Hotel.<\/p>\n<p>(3) Ist ein R\u00fccktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches R\u00fccktritts- oder K\u00fcndigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, beh\u00e4lt das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Verg\u00fctung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.<\/p>\n<p>V. R\u00fccktritt des Hotels<\/p>\n<p>(1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist vom Vertrag zur\u00fccktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn Anfragen anderer G\u00e4ste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf R\u00fcckfrage des Hotels in Textform mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum R\u00fccktritt nicht in Textform verzichtet.<\/p>\n<p>(2) Wird eine gem\u00e4\u00df Ziffer III. Abs. 6 und\/oder III. Abs. 7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>(3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zur\u00fcckzutreten, insbesondere falls<\/p>\n<p>\u2022 h\u00f6here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen;<\/p>\n<p>\u2022 Zimmer oder R\u00e4ume schuldhaft unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identit\u00e4t des Kunden, die Zahlungsf\u00e4higkeit oder der Aufenthaltszweck sein;<\/p>\n<p>\u2022 das Hotel begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;<\/p>\n<p>\u2022 der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;<\/p>\n<p>\u2022 Zimmer ohne vorherige Zustimmung des Hotels, die der Textform bedarf, zu anderen als reinen Beherbergungszwecken genutzt werden, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, beispielsweise in Form der Produktion (und anschlie\u00dfenden Ver\u00f6ffentlichung) von Foto- oder Filmaufnahmen;<\/p>\n<p>\u2022 ein Versto\u00df gegen vorstehende Ziffer I. Abs. 2 vorliegt.<\/p>\n<p>(4) Der berechtigte R\u00fccktritt des Hotels begr\u00fcndet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.<\/p>\n<p>VI. Zimmerbereitstellung, -\u00fcbergabe und -r\u00fcckgabe<\/p>\n<p>(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdr\u00fccklich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Zimmer der vereinbarten Zimmerkategorie bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verf\u00fcgung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf fr\u00fchere Bereitstellung.<\/p>\n<p>(3) Das Hotel bietet nur Nichtraucherzimmer an, somit gilt in allen Hotelzimmern und \u00f6ffentlichen Bereichen des Hotels ein generelles Rauchverbot. Im Falle des Versto\u00dfes des Gastes gegen das Rauchverbot, ist das Hotel gegen\u00fcber dem Kunden zur Geltendmachung eines pauschalen Schadensersatzes in H\u00f6he von EUR 250,00 als Ersatz f\u00fcr Reinigungsma\u00dfnahmen berechtigt, soweit nicht der Kunde den Nachweis erbringt, dass dem Hotel tats\u00e4chlich kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und die Geltendmachung eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs bleibt dem Hotel unbenommen.<\/p>\n<p>(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel sp\u00e4testens um 11 Uhr ger\u00e4umt zur Verf\u00fcgung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der versp\u00e4teten R\u00e4umung des Zimmers f\u00fcr die vertrags\u00fcberschreitende Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50 % des tagesaktuellen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 90% des tagesaktuellen Zimmerpreises. Der ma\u00dfgebliche tagesaktuelle Zimmerpreis entspricht dem auf der Homepage des Hotels f\u00fcr den fraglichen Tag genannten Preis f\u00fcr ein Zimmer der entsprechenden Kategorie. Vertragliche Anspr\u00fcche des Kunden werden hierdurch nicht begr\u00fcndet. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens und die Geltendmachung eines entsprechenden Schadensersatzanspruchs bleibt dem Hotel unbenommen.<\/p>\n<p>(5) Das Hotel weist ausdr\u00fccklich darauf hin, dass offene Feuer, Wunderkerzen, Kerzen, Feuerwerke, Feuerzeuge, das Braten\/Frittieren\/Kochen wegen Brandgefahr im Hotel in allen R\u00e4umlichkeiten verboten ist. Des Weiteren ist das Laden von stromintensiven Ger\u00e4ten, wie z.B. die Akkus von E-Fahrr\u00e4dern in den Zimmern wegen Brandgefahr verboten. Bitte kontaktieren Sie hierzu das Hotelpersonal.<\/p>\n<p>VII. Haftung des Hotels<\/p>\n<p>(1) Das Hotel haftet f\u00fcr von ihm zu vertretende Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erf\u00fcllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverz\u00fcgliche R\u00fcge des Kunden bem\u00fcht sein, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die St\u00f6rung zu beheben und einen m\u00f6glichen Schaden gering zu halten.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Die Haftung erlischt, wenn der Kunde den Schaden nicht unverz\u00fcglich nach Kenntniserlangung gegen\u00fcber dem Hotel anzeigt. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen w\u00fcnscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.<\/p>\n<p>(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verf\u00fcgung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Besch\u00e4digung auf dem Hotelgrundst\u00fcck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Ziffer VII Abs. 1 S\u00e4tze 1 bis 4.<\/p>\n<p>(4) Weckauftr\u00e4ge werden vom Hotel sorgf\u00e4ltig behandelt. Nachrichten, Post und Warensendungen f\u00fcr die G\u00e4ste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel \u00fcbernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und \u2013 auf Wunsch \u2013 gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet f\u00fcr Verst\u00f6\u00dfe gegen diese Ziffer VII. Abs. 4 nur nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Ziffer VII Abs. 1 S\u00e4tze 1 bis 4.<\/p>\n<p>(5) Das Hotel ist berechtigt, eingebrachte Sachen einen Monat nach Beendigung des Aufenthalts des Kunden dem lokalen Fundb\u00fcro zu \u00fcbergeben, wenn der Kunde die eingebrachten Sachen trotz Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Frist nicht abgeholt hat und auch eine Nachsendung nicht m\u00f6glich ist. Eventuell durch die Verbringung zum Fundb\u00fcro oder die Nachsendung entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen.<\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>VIII. Haftung des Gastes\/Vertragspartners<\/p>\n<p>(1) Der Gast ist verpflichtet, etwaige Ma\u0308ngel oder Scha\u0308den unverzu\u0308glich dem Hotel anzuzeigen.<\/p>\n<p>(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet alle Angaben gegenu\u0308ber dem Hotel wahrheitsgema\u0308\u00df zu machen. Fu\u0308r Scha\u0308den, die auf Grund von Falschangaben entstehen haftet der Vertragspartner.<\/p>\n<div class=\"page\" title=\"Page 3\">\n<div class=\"layoutArea\">\n<div class=\"column\">\n<p>(3) Bei durch den Gast verursachten Scha\u0308den an der Einrichtung oder dem Ansehen des Hotels, dem Eigentum anderer Ga\u0308ste, u\u0308ber die Ma\u00dfen starke Verschmutzung der Ra\u0308umlichkeiten oder schwerer Sto\u0308rung des reibungslosen Betriebsablaufs ist der Vertragspartner haftbar. In einem solchen Fall beha\u0308lt sich das Hotel vor, die Gescha\u0308ftsbeziehung auszusetzen, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, geleistete Vorauszahlungen anzurechnen und vom Pfandrecht (\u00a7704, BGB) Gebrauch zu machen. Liegt dem Hotel eine Kreditkarte zur Garantie vor, ist das Hotel berechtigt, diese im Falle eines entstandenen Schadens sofort zu belasten. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.<\/p>\n<p>(4) Die \u00dcbernachtung nicht angemeldeter G\u00e4ste ist nicht erlaubt. F\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der angemeldete Gast verpflichtet an das Hotel einen Schadensersatz in H\u00f6he der entsprechenden \u00fcblichen Kosten f\u00fcr eine zus\u00e4tzliche Personenbelegung des Zimmers zu zahlen. Die Durchf\u00fchrung von Feierlichkeiten jeglicher Form ist im Hotel strengstens verboten. F\u00fcr jeden Fall der Zuwiderhandlung ist von den angemeldeten G\u00e4sten an das Hotel ein pauschaler Schadensersatz in H\u00f6he von 2.000\u20ac zu zahlen.<\/p>\n<p>IX. Reisegruppen und Aufsichtspflichten<\/p>\n<p>Reisegruppen haben verantwortliche Gruppenleiter zu benennen. Insbesondere fu\u0308r Jugendliche unter 18 Jahren obliegt diesen Personen die Aufsichtspflicht. Jugendlichen unter 18 Jahren ist es untersagt Alkohol zu konsumieren oder sich in alkoholisiertem Zustand im Hotel aufzuhalten.<\/p>\n<p>Die Gruppenleitung hat fu\u0308r die Einhaltung von Hausordnung und AGB durch die Gruppe sowie fu\u0308r den Jungendschutz mit Sorge zu tragen.<br \/>\nFu\u0308r Scha\u0308den, die aufgrund von Verletzungen der Aufsichtspflicht entstehen u\u0308bernimmt das Hotel keine Haftung und beha\u0308lt sich vor, seinerseits Schadensersatzanspru\u0308che gegenu\u0308ber der Gruppenleitung geltend zu machen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>X. Schlussbestimmungen<\/p>\n<p>(1) \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages, oder dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der Textform. Einseitige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen durch den Kunden sind unwirksam.<\/p>\n<p>(2) Erf\u00fcllungs- und Zahlungsort sowie ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand \u2013 auch f\u00fcr Scheck- und Wechselstreitigkeiten \u2013 ist im kaufm\u00e4nnischen Verkehr \u2013 Bremen (Deutschland). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des \u00a7 38 Abs. 2 ZPO erf\u00fcllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bremen.<\/p>\n<p>(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.<\/p>\n<p>(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>STAND: 01.06.2019<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen I. Geltungsbereich (1) Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die mietweise \u00dcberlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang f\u00fcr den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Betriebsgesellschaft, mit der der Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen wird (nachfolgend: \u201cdas Hotel\u201c). Der Begriff \u201eHotelaufnahmevertrag\u201c umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 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